Grenzgänger*innen

Wenn Sie in einem EU-Land arbeiten und in einem anderen leben und täglich – oder zumindest einmal wöchentlich – dorthin zurückkehren, gelten Sie im EU-Recht als Grenzgänger*in.

Informieren Sie sich darüber,

Siehe auch:

Ihr Aufenthaltsrecht in einem anderen EU-Land

Kfz-Zulassung für Grenzgänger*innen

Umtausch und Anerkennung von Führerscheinen in der EU

Die Gesetze welches Landes sind anwendbar?

Im Alltag gelten für Sie die Gesetze beider Länder.

Die Gesetze des Landes, in dem Sie arbeiten, gelten in Bezug auf

Die Gesetze des Landes, in dem Sie leben, gelten in Bezug auf

Fallbeispiel

Passen Sie auf, dass Sie keine Nachteile erleiden, wenn Sie in einem anderen Land gearbeitet haben

Evelien aus den Niederlanden arbeitet zehn Jahre lang als Grenzgängerin in Deutschland. In dieser Zeit zahlt sie in Deutschland in einen privaten Rentenfonds ein und erhält dafür eine staatliche Förderung der deutschen Behörden.

Als sie in den Ruhestand geht, fordern die deutschen Behörden die Rückzahlung der im Laufe der vergangenen zehn Jahre ausgezahlten Förderungen, weil Evelien in Deutschland keine Steuern mehr bezahle. Doch nach dem Ende von Eveliens beruflicher Tätigkeit in Deutschland muss sie in ihrem Aufenthaltsland, den Niederlanden, Steuern bezahlen.

Evelien wendet sich in dieser Angelegenheit an die deutschen Gerichte, die entscheiden, dass sie als Grenzgängerin Anspruch auf die Förderung hat, die als Ergänzungsleistung gilt. Evelien braucht die Förderung nicht zurückzuzahlen.

Wenn Ihnen in Ihrem Beschäftigungsland eine Ergänzungsleistung verweigert wird, die andere Arbeitnehmende erhalten, können Sie sich an einen Berater für den europäischen Arbeitsmarkt Als externen Link öffnen oder unsere Informations- und Unterstützungsdienste wenden.

Fallbeispiel

Leistungen, auf die Sie in Ihrem Beschäftigungsland Anspruch haben

Rosita lebt mit ihrem Mann und ihren drei Kindern in Italien, arbeitet jedoch in Frankreich. Rosita stellt einen Antrag auf vergünstigte Bahnfahrkarten für kinderreiche Familien. Dieser wird jedoch abgelehnt, weil weder sie selbst noch ihre Kinder in Frankreich leben.

Rosita sollte jedoch auf ihrem Recht beharren und sich erforderlichenfalls an die verschiedenen Unterstützungsdienste der EU wenden. Alle Arbeitnehmenden in der EU mit großen Familien (in vielen Ländern drei Kinder oder mehr) haben ab dem ersten Arbeitstag Anspruch auf vergünstigte Bahnfahrkarten, vorausgesetzt, solche Vergünstigungen werden Staatsangehörigen des jeweiligen Landes angeboten.

Bankkonten für Lohn- und Gehaltszahlungen

Möglicherweise verlangt Ihr Arbeitgeber zur Auszahlung Ihres Lohns oder Gehalts die Eröffnung eines Bankkontos im Beschäftigungsland. Wird Ihr Lohn oder Gehalt in Euro gezahlt, ist Ihr Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, das Geld auf ein Konto Ihrer Wahl zu überweisen, solange dieses sich in der EU befindet.

Ihr Arbeitgeber kann Ihren Lohn oder Ihr Gehalt unter Verwendung Ihrer IBAN auf ein beliebiges Konto in der EU überweisen, wobei die Überweisungsgebühr nicht höher sein darf als die Gebühr für Inlandsüberweisungen.

Siehe auch

Benötigen Sie Unterstützung durch unsere Hilfsdienste?

Wenden Sie sich an unsere spezialisierten Hilfsdienste:

Zuletzt überprüft: 03/04/2025
Seite weiterempfehlen
OSZAR »